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17.30 Uhr Vorstandssitzung / 19.00 Uhr Hauptvorstandssitzung II 2024
November 21 @ 17:30 - 20:00
Einladung zur Hauptvorstandssitzung II / 2024
Liebe Mitglieder der o.g. Gremien, liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
zur Hauptvorstandssitzung II / 2024 laden wir
am Donnerstag, den 21. November 2024 um 19.00 Uhr
ins Vereinsheim Wörthstraße ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des geschäftsführenden Hauptvorstandes
• 30. Seniorenweihnachtsfeier am Donnerstag, 12.12.2024
im Vereinsheim Wörthstraße
• Austritte / Neueintritte nach Abteilungen
• Sportstättengebühren 2025 mit Abteilungsprüfungen
• Sonstiges
3. Schriftliche Anträge an den Hauptvorstand des TSV Fichte Hagen
• Erhöhung der Mitgliedsbeiträge 2025 für Kinder und Jugendliche
(lt. Beschluss der Mitgliederversammlung 2024)
4. Beitragsinkasso / Beitragsrückstände / Forderungsmanagement 2024/2025
5. Terminplanung 2025
• Rahmentermine 2025
• Veränderungen der Anschriften / Tel / Fax / E-Mail aller Mandatsträger,
• Termine aller Mitgliederversammlungen 2025 bis 15.04.2025 an HV
6. Bericht des Hauptkassenwartes Ulrich Richter zur allgemeinen Kassenlage
und Haushaltsplanung 2025
• Kassenabschluss 2024 für alle Abteilungen bis spätestens Ende März 2025
(letzter Termin: Einhaltung erforderlich zur Zuschusszahlung!!)
7. Internet-Auftritt des TSV Fichte Hagen – Sachstand und Ausblick / Wie geht es weiter?
• Bericht: Christian Stein (Ultrapixel)
8. Übungsleiter 2025 – Ausweise müssen für 2025 gültig sein!
• Termin für Änderungen oder Ergänzungen – 15.02.2025
• Jugend-Übungsleiter//-Trainer nur mit erweitertem Führungszeugnis
9. Seniorenveranstaltungen 2025 – Planungen / Vorschau / Ausblick
10. Verschiedenes
Die Mitglieder des Ehrenrates und die Hauptkassenprüfer sind zur Sitzung des
Hauptvorstandes ab 19.00 Uhr ebenfalls recht herzlich eingeladen, haben allerdings
außer dem Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden des Ehrenrates kein Stimmrecht.
Ab 17.30 Uhr findet eine nicht öffentliche Sitzung des geschäftsführenden Hauptvorstandes statt.
Wegen der Wichtigkeit bitten wir um vollzähliges und pünktliches Erscheinen aller Mandatsträger oder eines Vertreters.
Nach § 11 Absatz 6 der Satzung unseres Vereins ist der Hauptvorstand beschlussfähig, wenn die Mehrheit der gewählten Mitglieder des Hauptvorstandes (22 Mitglieder), also mindestens 12 Mitglieder des Hauptvorstandes anwesend sind.
Mit sportlichen Grüßen
Für den Hauptvorstand
gez. Reinhard Flormann
-Vorsitzender-