TSV Fichte Hagen 1863 e.V.

Beitragsordnung von 2025

Tradition bewahren – Zukunft gestalten!

Beitragsordnung ab 2025

 

  • 1 Geltungsbereich
  1. Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte durch die Mitgliederversammlung des
    TSV Fichte Hagen am 24.04.2004, am 29.04.2006, am 25.04.2009, 25.04.2015,24.03.2018 und zuletzt am 27.04./22.11.2024.
    Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
    2. Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Fichte Hagen 1863 e.V.
    3. Sonderbeiträge der Abteilungen (Abteilungsbeiträge) sind von dieser Beitragsordnung nicht
    berührt. Diese werden von den Mitgliederversammlungen der untergliederten Abteilungen
    eigenständig beschlossen und sind dem geschäftsführenden Hauptvorstand bei entsprechendem Beschluss der Abteilung und bei Veränderungen mitzuteilen. Eine Abteilungsmitgliedschaft – außer die in der Fußballabteilung – kann nur mit einer Ein-Monatsfrist zum Halbjahresende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft im TSV Fichte Hagen 1863 e.V. ist hiervon nicht betroffen. Diese ist nur nach § 6 Absatz 2 der Satzung des Vereins möglich.
    4. Bei Kindern und Junioren bis einschl. 17. Lebensjahr ist bei Neueintritt ein anteiliger
    Barbeitrag zu zahlen.
    Der sofort fällige einmalige Barbeitrag beträgt für diesen Personenkreis 50,00 Euro.
    Höhere Kosten als die Beitragsordnung sie ausweist, sind mit dieser Handhabung nicht
    verbunden. Es erfolgt eine Verrechnung des gezahlten Barbeitrages mit der nächst
    fälligen Beitragsrechnung.
  • 2 Beiträge

Durch die Mitgliederversammlung am 27.04.2024 und die Hauptvorstandssitzung am 21.11.2024 wurde die Höhe der Jahresbeiträge ab 01.01.2025 wie folgt festgelegt:
1. Einzelbeiträge
a) Erwachsene ab 18. Lebensjahr…………………………………………….   120,00 Euro
b) Rentner ab 65. Lebensjahr…………………………..………………………     78,00 Euro
c) Studierende und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr
bei Vorlage des Ausweises…………………………………………..………….     96,00 Euro
d) Junioren vom 7. – 17. Lebensjahr………..………………………………… 96,00 Euro
e) Kinder bis zum 6. Lebensjahr………………………….…………………….    60,00 Euro
2. Familienbeiträge (in einem Haushalt lebend)
a) 2 Personen……………………………………………………………………….            198,00 Euro
b) 3 Personen (Höchstbeitrag) …………………………………………………     258,00 Euro
c) Rentner-Ehepaar (einer mind. 65 Jahre) ……………………………….. 138,00 Euro

 

  • 3 Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro je neues Mitglied

  • 4 Kostenbeteiligung

Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn
1.) die in der Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder das Konto nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht rechtzeitig vor der fälligen Beitragserhebung dem Verein mitgeteilt wurde.
Mahngebühr: 10,00 Euro
2.) die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten oder geforderten Zahlungsterminen eingegangen ist.
Mahngebühr: 8,00 Euro

  • 5 Zahlungstermine

Die Zahlungstermine für die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
Nach Anforderung am 5. März jeden Jahres per SEPA-Lastschrifteinzug oder spätestens 14 Tage
nach Rechnungsstellung.
Auf Antrag kann halbjährliche Beitragszahlung zum 05.03. und 05.08. gewählt werden.

  • 6 Abweichen von der Beitragsordnung

Der geschäftsführende Hauptvorstand ist berechtigt, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der festgesetzten Beitragshöhe abzuweichen (z.B. bei Arbeitslosigkeit sowie Wehr- und Ersatzdienst auf Antrag und besonderen Nachweis). Eine Mitteilung über solche Entscheidungen über den geschäftsführenden Hauptvorstand hinaus erfolgt nicht.

  • 7 Erstattung von Jahresbeiträgen

Der fällige und gezahlte Mitglieds- und/oder Abteilungsbeitrag wird nicht, auch nicht anteilig, erstattet, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein durch rechtswirksam gewordenen Vereinsausschluss ausscheidet.

  • 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.
Änderungen oder Ergänzungen der Beitragsordnung sind von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptvorstandes zu beschließen.
Hagen, 21.11.2024

 

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