TSV Fichte Hagen 1863 e.V.

Ehrenordnung

Tradition bewahren – Zukunft gestalten!

Für Ehrungen von Vereinsmitgliedern im TSV Fichte Hagen 1863 e. V. ist zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes
für die Mitgliederversammlung, für den Hauptvorstand und für den Ehrenrat die nachfolgende Ehrenordnung verbindlich.

§ 1 Ehrungen und Auszeichnungen

1. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften im TSV Fichte Hagen 1863 e.V.
Silberne Vereinsnadel: Mitglieder nach 25jähriger Mitgliedschaft
Goldene Vereinsnadel: Mitglieder nach 50jähriger Mitgliedschaft

1.1 Bei der Feststellung einer 25jährigen oder 50jährigen Mitgliedschaft gilt grundsätzlich die ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV Fichte Hagen 1863 e. V. und / oder in den Traditionsvereinen. Ferner gilt die Mitgliedschaft in einem anderen Verein, der sich aufgelöst und insgesamt dem TSV Fichte Hagen 1863 e. V. angeschlossen hat.
1.2 Bei einer unterbrochenen Mitgliedschaft kann auf Antrag die vorausgegangene Mitgliedschaft bei der Berechnung der 25 oder 50 Jahre mitgezählt werden; die Zeiten einer Nichtmitgliedschaft jedoch nicht.
1.3 Die Mitgliedschaft rechnet vom tatsächlichen Eintrittstag an. Die Ehrennadel mit Urkunde soll für das laufende Kalenderjahr auf der Mitgliederversammlung überreicht werden.

2. Ehrungen für besondere Verdienste um den TSV Fichte Hagen 1863 e. V.

2.1 Silberne Vereinsnadel mit ½ Kranz (Verdienstnadel)

2.1.1 Für sportliche Leistungen eines einzelnen Mitgliedes
Für Stadt-, Bezirks-, Kreis- oder Gaumeisterschaft, I.-III. Platz bei Westfalen- oder Westdeutschen Meisterschaften oder andere gleichwertige besondere Erfolge.
2.1.2 Für sportliche Leistungen von Mannschaften.
Eine Mannschaftsehrung kann erfolgen, wenn eine Mannschaft in besonders hervorragender Weise den Verein nach außen vertreten hat. Zur Mannschaft gehören alle Spieler, die an der Meisterschaft bzw. dem Aufstieg beteiligt waren.
2.1.3 Für eine wertvolle Leistung auf dem Gebiet der Vereinsleitung
Voraussetzung ist eine verdienstvolle und langjährige Mitarbeit im Hauptvorstand oder in den
Abteilungsvorständen nach mindestens 10jähriger Mitgliedschaft. Jährlich sollen nicht mehr
als zwei verdienstvolle Mitglieder ausgezeichnet werden.
2.1.4 Die Verdienstnadel mit Urkunde wird an ein Mitglied nur einmal verliehen.

2.2 Ehrenplakette auf Sockel für besondere Verdienste in Silber und Gold

2.2.1 Die Ehrenplakette in Silber kann nur für langjährige und besonders verdienstvolle Mitarbeit im Hauptvorstand oder in den Abteilungsvorständen nach mindestens 10-jähriger aktiver Vorstandsarbeit verliehen werden. Grundsätzlich soll auf der jährlichen Mitgliederversammlung nur eine Ehrenplakette in Silber vergeben werden.
2.2.2 Die Ehrenplakette in Gold kann nur für langjährige und außerordentlich verdienstvolle Mitarbeit im Hauptvorstand oder in den Abteilungsvorständen nach mindestens 20-jähriger aktiver Vorstandsarbeit verliehen werden. Sie stellt eine Auszeichnung für besonders hervorragende und beispielhafte aktive Vorstandsarbeit und der Ausübung eines Ehrenamtes dar. Die Verleihung der Ehrenplakette in Gold ist die höchste Auszeichnung des TSV Fichte Hagen 1863 e.V..

§ 2 Ehrenmitgliedschaft

Nach § 7 Absatz 1 der Satzung werden Ehrenmitglieder durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptvorstandes mit 3/4 Mehrheit ernannt.

1. Zu Ehrenmitgliedern sollen grundsätzlich ernannt werden:
Frauen und Männer, die das 80. Lebensjahr in dem jeweils laufenden Jahr vollenden und
Träger der goldenen Vereinsnadel (50jährige Mitgliedschaft) sind.
2. In begründeten Ausnahmefällen kann bei langjährig tätigen, besonders verdienstvollen Mitgliedern,
eine Ehrenmitgliedschaft auch bereits vor Vollendung des 80. Lebensjahres ausgesprochen
werden, jedoch nicht vor dem 75. Lebensjahr.
3. Die Ehrenmitgliedschaft des TSV Fichte Hagen 1863 e.V. ist durch Überreichung einer Urkunde
und Übergabe eines angemessenen Präsentes anzutragen.
4. Ehrenmitglieder können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

 

§ 3 Ehrenvorsitzender

Nach § 7 Absatz 2 der Satzung wird ein Ehrenvorsitzender durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptvorstandes mit 3/4 Mehrheit ernannt. Der Ehrenvorsitzende hat Sitz und Stimme im Hauptvorstand. Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins kann nur ernannt werden, wer besonders verdienstvoll, langjährig und jederzeit vorbildlich im und für den Verein als Vorsitzender tätig war. Grundsätzlich ist nur die Wahl eines lebenden Ehrenvorsitzenden möglich. Der Ehrenvorsitz des TSV Fichte Hagen 1863 e.V. ist durch Überreichung einer Urkunde und Übergabe eines angemessenen Präsentes anzutragen.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen

 

1. Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein und die Vorschläge an die Mitgliederversammlung für die Übertragung der Ehrenmitgliedschaft und die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden setzen einen Beschluss des Hauptvorstandes und des Ehrenrates voraus. Anträge auf Ehrungen nach §§ 2.1 und / oder 2.2 müssen bis zum 1.März jeden Jahres an den geschäftsführenden Hauptvorstand gestellt werden, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
2. Vor allen Ehrungen ist die Beitragszahlung des jeweiligen Mitgliedes zu überprüfen. Der Beitragsrückstand des zur Ehrung anstehenden Mitgliedes darf 1 Jahr nicht überschreiten.
3. Anträge auf Ehrungen nach §§ 1-3 dieser Ehrenordnung können durch jedes Mitglied in schriftlicher Form mit Begründung an den Hauptvorstand gestellt werden. Anträge auf Ehrungen nach §1 Absatz 2.1.2 können jedoch nur durch die Abteilungsvorstände bzw. durch den geschäftsführenden Hauptvorstand gestellt werden.
4. Die Abteilungen können darüber hinaus bei ihren zuständigen Fachschaften Ehrungen verdienter Mitglieder beantragen. Über erfolgte, besondere Ehrungen ist dem geschäftsführenden Hauptvorstand Mitteilung zu geben.
5. Ehrungen über den Fachschaftsverband hinaus (Stadtsportbund, Landessportbund oder Regierungspräsident o. Ä.) sind über den Hauptvorstand abzuwickeln.
6. Bei bekannt gewordenen silbernen, goldenen oder weiteren Ehren – Hochzeiten, Geburten, besonderen Geburtstagen oder sonstigen besonderen Anlässen, überbringt der Hauptvorstand und / oder der Abteilungsvorstand die Glückwünsche des Vereins bzw. wird ein entsprechendes Gratulationsschreiben zugeschickt. Bei langjährig in Vereinsfunktionen tätigen Mitgliedern kann insbesondere bei verbundenen Einladungen zu einer Anlass – Feier, auch ein Präsent im – dem besonderen jeweiligen Anlass –
angemessenen Wert überreicht werden. Die Abteilungsvorstände sind angehalten, mit dem geschäftsführenden Hauptvorstand eine entsprechende Abstimmung über die Möglichkeit und Art der Ehrung bzw. Gratulation rechtzeitig herbeizuführen. Der Ehrenrat kann in begründeten Einzelfällen weitergehende Vorschläge zur Würdigung des besonderen Anlasses eines aktiven Vereinsmitgliedes dem geschäftsführenden Hauptvorstand empfehlen.
7. Verstorbenen Mitgliedern wird auf Wunsch die letzte Ehre des TSV Fichte Hagen 1863 e.V. durch die Teilnahme an der Trauerfeier zuteil. Ein Beileidsschreiben wird an die Angehörigen verschickt.Bei verstorbenen Mitgliedern mit einer Mitgliedschaft von unter 25 Jahren wird ein Blumengutschein von 30 Euro dem Beileidsschreiben beigelegt. Für alle Verstorbenen, die eine mehr als 25 jährige Mitgliedschaft haben, wird ein Blumengutschein von 50 Euro beigelegt. Für alle Verstorbenen, die eine mehr als 25 jährige Mitgliedschaft haben und mehr als 15 Jahre in Vereinsämtern aktiv tätig waren, wird ein Blumengutschein von 75 Euro beigelegt.Bei besonders verdienstvollen und
in der Vereinsarbeit aktiv gewesenen Mitgliedern wird auf Wunsch der Hinterbliebenen, die Traditionsfahne des TSV Fichte Hagen 1863 e.V. bei der Trauerfeier und bei der Bestattung mitgeführt. Der Ehrenrat kann in begründeten Einzelfällen weitergehende Vorschläge zur Würdigung des besonderen Anlasses eines aktiven Vereinsmitgliedes dem geschäftsführenden Hauptvorstand empfehlen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung tritt am 29.04.2006 in Kraft. Sie ist ergänzender Bestandteil der Satzung. Gleichzeitig tritt die 1985, 1991 und zuletzt 2003 geänderte Ehrenordnung außer Kraft. Änderungen oder Ergänzungen der Ehrenordnung sind von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptvorstandes zu beschließen.
Hagen, 29.04.2006
Diese Ehrenordnung ist am 16.04.2016 abgeändert worden.

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